§ 1 Anwendungsbereich
Für Verträge mit der Werbe- und Medienberatung (im Weiteren auch „WMB“) für die
Dienste von www.vtce.de gelten ausschließlich diese
Vertragsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die
hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen Anerkennung
wirksam. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für zukünftige
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Mündliche Nebenabreden sollen auf einem dauerhaften Datenträger, z.B.
E-Mail, dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser
Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder –fristen,
die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der
Bestätigung durch die WMB.
§ 2 Angebote
Angebote der WMB sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Bestellungen sind nur verbindlich,
wenn wir sie bestätigen oder wenn wir ihnen durch Ausführung des Auftrages
nachkommen. Alle Angebote richten sich an private und gewerbliche Kunden,
deshalb werden alle Preise als Nettopreise angegeben. Es gelten die allgemeinen
Preisbestimmungen nach § 6 dieser AGB.
§ 3 Vertragsgrundlagen
Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind die jeweils gültigen
öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, soweit sie die GSM-Netze betreffen, zu
beachten. Neben der strikten Wahrung des Fernmeldegeheimnisses gehören hierzu
insbesondere die Bestimmungen der Telekommunikationsdienste - Datenschutzverordnung
(TDSV), sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
§ 4 Rechte & Pflichten der WMB
4.1 Die WMB stellt dem Auftraggeber die gewünschte Dienstleistung nach
Zahlungseingang zur Verfügung.
4.2 Die Verfügbarkeit der Systeme der WMB beträgt jeweils 95% im
Jahresdurchschnitt. Die WMB gewährleistet nicht, dass eine ordnungsgemäß von
der WMB an den Empfänger adressierte SMS diesen tatsächlich erreicht, da die WMB
auf die Übertragung der Nachricht im Internet und in dem Netz des
Mobilfunkbetreibers keinen Einfluss hat. Aufgrund der technischen und
wirtschaftlichen Dimensionierung der angesteuerten Netze und in Abhängigkeit
von den funktechnischen Ausbreitungsbedingungen (z.B. Funkschatten) muss der
Auftraggeber damit rechnen, dass eine Funkverbindung nicht jederzeit und an
jedem Ort hergestellt werden kann, bzw. beeinträchtigt wird.
4.3 Sind voraussehbare Wartungsarbeiten erforderlich, werden diese mit einem
Vorlauf von drei (3) Tagen angekündigt. Die Wartungsarbeiten werden nicht in Peak - Zeiten, sondern in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr
nachts durchgeführt. Voraussehbare Wartungszeiten dürfen jahresdurchschnittlich
einen Umfang von zwei (2) Stunden pro Woche nicht übersteigen. Voraussehbare
Wartungszeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
4.4 Sind unerwartete Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der
Systemfunktionalitäten erforderlich, wird dies dem Auftraggeber unter Angabe
der Anfangs- und voraussichtlichen Endzeit unverzüglich mitgeteilt. Zu diesem
Zweck und zur Klärung aller technischen und organisatorischen Abwicklungsfragen
im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages benennt der Auftraggeber
gegenüber der WMB eine Kontaktstelle, die jederzeit erreichbar ist.
4.5 Tritt eine Störung der Systeme auf, wird die WMB nach Kenntnis von der
Störung unverzüglich, spätestens innerhalb einer halben Stunde mit der
Fehlerbehebung beginnen und verpflichtet sich, werktags innerhalb von 12
Stunden Abhilfe zu schaffen
4.6 Sind unerwartete Wartungsarbeiten oder Störungsbehebungen aus Gründen
erforderlich, die der Auftraggebersphäre entstammen, und ist dadurch das
Funktionieren der Systeme gestört, werden diese Ausfallzeiten bei der
Berechnung der vertraglich geschuldeten Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Ist
der Ausfall vom Auftraggeber zu vertreten, ist die WMB berechtigt, die durch
den Ausfall entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen.
4.7 Aus der Einschränkung oder vorübergehenden Einstellung des Dienstangebotes
entstehen keinerlei Haftungsansprüche des Auftraggebers gegenüber der WMB. Dies
gilt auch für nicht von der WMB zu vertretende Störungen, wie z. B. beim
vorübergehenden Ausfall von Telekommunikationseinrichtungen oder einzelner
GSM-Netze. WMB wird den Auftraggeber über die Planung der o. g. Änderungen, Modifikationen
und Verbesserungen möglichst frühzeitig informieren. Beeinträchtigungen bei der
Nutzung der GSM-Netze, längerfristige Einschränkungen oder Einstellungen des
Dienstangebotes seitens WMB oder einzelner Netzbetreiber werden dem
Vertragspartner nach Möglichkeit so rechtzeitig mitgeteilt, dass entsprechende
Maßnahmen zur Vermeidung geschäftlicher Nachteile eingeleitet werden können.
4 .8 Die Dienste von WMB für den Versand und Download mobiler Inhalte
(Mobile Content Server) unterstützen die in den
dazugehörigen Dokumenten angegebenen und über Schnittstellen abrufbaren
Endgeräte und Inhaltsarten. Die Unterstützung anderer Endgeräte und
Inhaltsarten erfolgt ohne Gewähr. Der Versand von Inhalten kann über
Dienstmitteilungen (sogenannte Wap-Push-SMS)
erfolgen. Zum Empfang dieser Nachrichten muss die Funktion einer Wap-Push-SMS auf dem empfangenden Endgerät aktiviert sein.
Der Download der Inhalte erfolgt in diesem Falle durch Herstellung einer i.d.R. für den Endnutzer kostenpflichtigen Datenverbindung.
Für diese Datenverbindung sind u.U. besondere
Einstellungen am Endgerät vorzunehmen, für deren korrekte Konfiguration allein
der Endnutzer verantwortlich ist. WMB ist in dieser Hinsicht zu keinerlei
Supportleistungen verpflichtet.
§ 5 Rechte & Pflichten des
Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber hat der WMB für den SMS-Versand die Empfängernummern
abhängig von der vereinbarten Anbindungsart gemäß der beigefügten
Schnittstellenbeschreibung an die Übergabeschnittstelle zu übermitteln. Der
Kunde ist im besonderen verpflichtet, Daten im Rahmen
des Dienstangebotes ausschließlich gemäß der in den Benutzerhandbüchern bzw.
technischen Beschreibungen festgelegten Spezifikationen zu übermitteln. Aus der
Verletzung dieser Verpflichtung eventuell entstehende Schäden können dem Kunden
in Rechnung gestellt werden.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, insgesamt ein maximales
Nachrichtenaufkommen von 10.000 Nachrichten pro Stunde nicht zu überschreiten.
Sollte sich die Notwendigkeit einer Erhöhung der Nachrichtenmenge abzeichnen,
werden die Vertragsparteien eine einvernehmliche schriftliche Regelung
herbeiführen. Auftragsvolumen von größer 50.000 SMS pro Tag sind der WMB
mindesten 5 Arbeitstage im voraus zu melden. Die WMB
ist berechtigt, aus technischen Gründen von einem Versand abzusehen oder ihn
auf einen geeigneten Zeitpunkt zu terminieren sowie die weiteren Bedingungen
festzulegen.
5.3 Der Auftraggeber ist für den Inhalt der von ihm an die WMB zur
Weiterleitung übergebenen Nachrichten alleine verantwortlich. Er versichert,
dass der Versand von SMS-Nachrichten nur an Empfänger erfolgt, die mit dem
Erhalt der Nachricht einverstanden sind. Der Auftraggeber versichert, dass er
den Dienst ausschließlich unter Beachtung der geltenden gesetzlichen,
insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzt und über die insoweit
gegebenenfalls erforderlichen Einwilligungen seiner eigenen Kunden zur
Übermittlung von Daten an oder über die WMB verfügt. Der Auftraggeber weist der
WMB auf Verlangen nach, dass eine Einwilligung vorgelegen hat bzw. zwischen dem
Auftraggeber und dem Empfänger der SMS ein Vertragsverhältnis bestand, das im
Innenverhältnis zum Versand der Kurzmitteilung berechtigt. Sollte die
Einwilligung nicht nachweisbar sein, kann die WMB eventuell gegen sie erhobene
Strafzahlung seitens seiner Partner oder der Netzbetreiber beim Auftraggeber
geltend machen bzw. den Partner oder Netzbetreiber ermächtigen, die
Strafzahlung unmittelbar beim Auftraggeber einzufordern.
5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm bekannten Informationen oder
Nachrichten, welche die nachfolgenden Themenkreise betreffen, über den Service
der WMB nicht zu verschicken:
Informationen, die
• dem Strafgesetzbuch unterfallen,
• die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland missachten oder gegen diese
verstoßen,
• Themen und Inhalte mit pornographischen, rassistischen oder diskriminierenden
Bezug haben,
• Werbung beinhalten, es sei denn, der Empfänger ist mit der Zusendung
einverstanden,
• schwerwiegend gegen die Interessen der Firma der WMB verstoßen.
5.5 Die Bewerbung von Mehrwertdiensten mit Mehrwertrufnummern und Premium Rate
SMS durch den Auftraggeber ist nur nach vorheriger Prüfung durch WMB möglich. WMB
behält sich vor, vom Kunden versendete Nachrichten zur Bewerbung ungeprüfter
Mehrwertdienste nicht an die Netzbetreiber auszuliefern. Diese Nachrichten
werden laut Preisliste berechnet.
5.6 Der Auftraggeber hat die WMB schriftlich einen Ansprechpartner zu benennen,
der für sämtliche Fragen, die aus der Durchführung dieses Vertrages entstehen können,
zuständig und entscheidungskompetent ist.
§ 6 Vergütung & Konditionen
6.1 Die aktuell gültigen Preise für die Versendung
bzw. den Empfang der SMS in die deutschen Mobilfunknetze sind der aktuellen
Preisliste zu entnehmen. Die Konditionen für den Versand in internationale
Netze erhalten Sie auf Anfrage. Die Konditionen werden in Anlehnung an die
Marktverteilung der Mobilfunknetze kalkuliert (siehe Preisliste). Sollte die
Verteilung der monatlich an die WMB übermittelten SMS bei einem der Netze um
mehr als 3% abweichen, ist die WMB berechtigt, die Abrechnung getrennt nach den
einzelnen Mobilfunknetzen vorzunehmen. Die Konditionen für die
mobilfunknetzabhängige Abrechnung erhält der Kunden
auf Anfrage.
6.2 Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
6.3 Die Vergütung wird monatlich in Rechnung gestellt, erstmalig für den Monat,
der auf die Inbetriebnahme der Dienstleistung gemäß Vertrag folgt. Fällig ist
die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
6.4 Bei der Nutzung von Prepaid - Paketen muss der
volle Betrag vor Aussendung der ersten SMS durch den Auftraggeber auf ein Konto
der WMB überwiesen sein. Es gilt der Zahlungseingang.
6.5 Die WMB ermittelt die monatliche Anzahl der SMS, die vom bzw. zum
Auftraggeber übermittelt worden sind. Diese Anzahl bildet die Grundlage für die
jeweilige Rechnungslegung. Maßgeblich für den SMS-Versand ist hierbei die
Anzahl der SMS, die bei der WMB eingegangen sind, unabhängig davon, ob sie an
den Empfänger übermittelt werden konnten, es sei denn, die WMB trifft bezüglich
der Nichtübermittlung ein Verschulden.
6.6 Vereinbarungen zum Mindestversandvolumen entnehmen Sie bitte der aktuellen
gültigen Preisliste. Die Verpflichtung zum Versand des genannten SMS
Mindestvolumens beginnt ab dem Folgemonat der Vertragsunterzeichnung.
6.7 Soweit vom Auftraggeber weitere Dienstleistungen wie z.B. Beratung bzw.
individuelle Einrichtung eines SMS-Services in Anspruch genommen werden, werden
diese gesondert nach Aufwand abgerechnet. Hierüber soll eine gesonderte
Vereinbarung getroffen werden.
6.8 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der ausstehende
Betrag mit 4% über dem Basiszinssatz nach dem Diskontsatzüberleitungsgesetz zu
verzinsen.
6.9 Vertraglich festgelegte Sendevolumen müssen, wenn nicht anders vereinbart,
innerhalb eines Monats ab Vertragsbeginn aufgebraucht werden. Nach Ablauf des
Monats- oder Vereinbarungszeitaums noch nicht
versendete Nachrichten verfallen ersatzlos und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.10 Bei Stornierung eines Auftrages ist die WMB berechtigt, dem Auftraggeber
eine Aufwandspauschale von 50,00 Euro zzgl. geltender Mehrwertsteuer in
Rechnung zu stellen.
§ 7 Änderung technischer Parameter
Zur Aufrechterhaltung oder zur Verbesserung des Dienstes kann die WMB
Änderungen und Modifikationen an der Übergabe-Schnittstelle oder an der für die
Abwicklung des Dienstes genutzten Infrastruktur in dem Umfang durchführen, wie
dies unter Berücksichtigung der berechtigten Auftraggeberinteressen zumutbar
ist. Voraussehbare Änderungen und Umstellungen werden dem Auftraggeber eine
Woche im voraus bekannt gegeben.
§ 8 Vertragsänderungen
8.1 Die WMB ist zur Änderung der vom Auftraggeber zu zahlenden Entgelte
berechtigt, wenn die Marktbedingungen (z.B. Einkaufspreise) sich entsprechend
ändern. Preisänderungen werden ohne Einhaltung einer Übergangsfrist sofort nach
Bekanntgabe wirksam. Die Information über die Preisänderung an den Kunden
erfolgt per E-Mail, Fax oder Post.
8.2 Die WMB ist darüber hinaus zur Änderung ihrer vertraglichen Leistungen und
vom Auftraggeber zu zahlender Entgelte berechtigt, soweit die Änderungen für
den Auftraggeber keinerlei Beeinträchtigung seiner Rechte darstellen. Über
entsprechende Änderungen wird der Kunde schriftlich informiert.
8.3 Die WMB ist zu Vertragsänderungen ferner
berechtigt, soweit dies wegen veränderter technischer Rahmenbedingungen zur
Aufrechterhaltung des Dienstes oder aus geänderten rechtlichen Vorgaben,
insbesondere seitens der Gerichte oder der zuständigen Aufsichtsbehörden,
erforderlich ist. Einseitige Änderungen der Entgelte sind auch bei Änderung der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich, Änderungen der Leistungen, wenn ein
sonstiger triftiger Grund gegeben ist. Die Änderungen müssen für den Auftraggeber
zumutbar sein.
8.4 Soweit die WMB von ihrem Änderungsrecht nach dem vorstehenden Absatz
Gebrauch macht, kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis außerordentlich
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Auftraggeber wird auf
die Änderungen und sein Kündigungsrecht hingewiesen. Die Änderung wird mit
diesem Hinweis an den Auftraggeber wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt einen
Monat nach dem entsprechenden Hinweis.
8.5 Das Recht zu Vertragsänderungen nach den
gesetzlichen Regelungen bleibt unberührt.
§ 9 Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche gegen die WMB wegen des Ersatzes von
Vermögensschäden sind auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns
beschränkt. Die WMB haftet für einfache Fahrlässigkeit jedoch dann, wenn die
Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (sogenannte
Kardinalpflicht) vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung für Vermögensschäden
hinsichtlich deren Umfangs auf den unmittelbaren Vermögensschaden und
hinsichtlich deren Höhe auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Soweit die
Haftung von der WMB ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach
den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, die Gewährleistung wegen des
Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft sowie Ansprüche auf Ersatz von
Körperschäden bleiben von diesen Regelungen unberührt.
9.2 Die WMB haftet weder für etwaiges Fehlverhalten auf Seiten der
GSM-Netzbetreiber noch für höhere Gewalt oder technische Störungen, die in den
Zuständigkeitsbereich anderer Unternehmen fallen (z. B. Übertragungswege von
Telekommunikationsunternehmen oder Störungen bei Zugangsprovidern). Etwaige
Ansprüche, die der WMB in einem solchen Fall zustehen, werden an den
Auftraggeber im voraus abgetreten. Die WMB haftet im
Hinblick auf die GSM-Netzbetreiber nur für die ordnungsgemäße Auswahl
(weitergeleiteter Auftrag).
9.3 WMB haftet insbesondere nicht für Schäden die dadurch entstehen, dass
Inhalte aufgrund von Umständen außerhalb der Sphäre von WMB, z.B. aufgrund
mangelnder Verfügbarkeit eines TK-Netzes Dritter oder
fehlerhafter Konfiguration des Endgerätes, nicht oder nur verzögert für den
Auftraggeber bzw. dessen Endkunden verfügbar sind. Die Haftung für mittelbare
und Folgeschäden, wie zum Beispiel Verlust von Umsatz oder Gewinn, ist insoweit
ausgeschlossen.
9.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die WMB von allen Schäden, Verlusten
und Aufwendungen (einschließlich Rechtsberatungsgebühren und -auslagen)
freizustellen, die die WMB insgesamt oder einzeln im Rahmen von
Gerichtsverfahren oder infolge drohender oder geltend gemachter Ansprüche zu
leisten hat, die aufgrund der vom Auftraggeber versendeten SMS einschließlich
Inhalts gegen die WMB geltend gemacht werden.
§ 10 Vertragsdauer und Beendigung
10.1 Soweit nichts anderes vereinbart wird, beginnt der Vertrag mit
Vertragsunterzeichnung und läuft für 12 Monate. Er verlängert sich um jeweils
weitere 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen
Beendigungszeitpunkt von wenigstens einer der beiden Vertragsparteien
schriftlich gekündigt wird.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, soweit die jeweils
andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt, zahlungsunfähig wird, über ihr
Vermögen ein lnsolvenzverfahren eröffnet wird oder
ein Antrag auf Eröffnung über ihr Vermögen gestellt wird.
10.3 Für die WMB besteht ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht, wenn
der Auftraggeber mit mehr als zwei Monatszahlungen im Rückstand ist.
10.4 Für den Auftraggeber besteht ein sofortiges außerordentliches
Kündigungsrecht für den Fall, dass die WMB auf Dauer technisch nicht mehr in
der Lage ist, SMS in das GSM-Netz zu speisen.
10.5 Über die Bestimmung der vorstehenden Ziff. 10.2
hinausgehend hat die WMB das Recht, den Vertrag schriftlich fristlos zu
kündigen, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit gegen Gesetze,
sonstige staatlichen Vorschriften oder gegen seine Pflichten aus Ziff. 5.3 und 5.4 verstößt.
§ 11 Vertraulichkeit
11.1 Die Parteien vereinbaren, alle Informationen, die sie von der jeweils
anderen Partei über deren Geschäftsbetrieb, Finanzen, Geschäftspartner,
Technologie und sonstige Angelegenheiten erlangen, insbesondere Informationen
in Bezug auf diesen Vertrag, ungeachtet der Art der Information („Vertrauliche
Informationen“) streng vertraulich zu behandeln.
11.2 Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei
an ihre Organe, Führungskräfte, Angestellten, Beauftragten oder Berater (im folgenden zusammenfassend bezeichnet als ,,Repräsentanten“)
weiterreichen, soweit diese die entsprechenden Informationen zur Erreichung der
Zwecke dieses Vertrages benötigen. Soweit es sich bei den Repräsentanten nicht
um Organe oder Führungskräfte handelt, dürfen vertrauliche Informationen an sie
nur weitergegeben werden, sofern sich die Repräsentanten entweder schriftlich
dazu verpflichtet haben, die vertraulichen Informationen in Übereinstimmung mit
dieser Ziff. 10 zu behandeln oder aber die
Repräsentanten bereits aufgrund gesetzlicher bzw. standesrechtlicher
Vorschriften zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind.
11.3 Die Parteien haften jeweils für jede Verletzung dieser Vereinbarung durch
ihre Repräsentanten, verbundene Unternehmen und deren Repräsentanten. Sie
verpflichten sich jeweils auf eigene Kosten, alle notwendigen Maßnahmen zu
ergreifen, um ihre Repräsentanten, verbundene Unternehmen und deren
Repräsentanten davon abzuhalten, vertrauliche Informationen unter Verstoß gegen
vorstehende Ziffer 11.2 weiterzuleiten oder zu gebrauchen.
11.4 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die jedoch
nicht in unangemessener Weise vorenthalten werden darf, ist keine der Parteien
befugt, eine Pressemitteilung oder eine öffentliche Erklärung über die
Existenz, den Gegenstand oder die Bedingungen dieses Vertrags, oder die andere
Partei, oder ihr derzeitiges oder geplantes Geschäft oder Leistungen abzugeben.
11.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Ziff.
11 bleiben für die Dauer von zwei (2) Jahren nach Beendigung dieses Vertrages
in Kraft.
§ 12 Sonstige Bestimmungen
12.1 Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber der WMB ist nur möglich, wenn
die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch
den Auftraggeber.
12.2 Die WMB ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder
teilweise auf Dritte zu übertragen.
12.3 Jede Änderung der Bestimmungen dieses Vertrags bzw. seiner Anlagen bedarf
der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
12.4 Falls eine der Parteien es versäumt, eines ihrer Rechte nach diesem
Vertrag durchzusetzen, gilt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht.
12.5 Ist ein Teil, eine Bedingung oder eine Klausel dieses Vertrags nicht
gültig oder vollstreckbar, hat dies keinerlei
Auswirkung auf die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags.
12.6 Die Anlagen zu diesem Vertrag bilden einen Bestandteil dieses Vertrages.
Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und seiner Anlagen
sind die Anlagen maßgebend.
12.7 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten, die aus oder in Zusammenhang mit diesem
Vertrag entstehen, wird Dresden als Gerichtsstand vereinbart.